Anzahl der geförderten Maßnahmen

Hinsichtlich der Anzahl der Maßnahmen pro Antragsteller ist bis zum Erreichen des Programmvolumens keine Einschränkung vorgesehen. Gehen mehr Anträge ein, als Mittel zur Verfügung stehen, sind für die Bewilligung von Fördermitteln die ausgewogene Verteilung der geförderten Maßnahmen in der Fläche und auf die einzelnen Anbietergruppen maßgebend. Die Vergabeentscheidung erfolgt durch die ARGE und wird durch einen Lenkungskreis unter Beteiligung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport begleitet.