Fördervoraussetzungen

  1. Durchgeführt werden Anfängerschwimmkurse mit einer Gruppengröße von mindestens sechs bis maximal elf Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahren. Der Gesamtumfang eines Schwimmkurses beträgt mindestens 600 Minuten.
  2. Die Kurse entsprechen inhaltlich den Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ (z. B. Abzeichen Seepferdchen, SWIMSTARS).
  3. Die Leitung des Schwimmkurses wird durch eine Schwimmlehrkraft mit einer anerkannten Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung durchgeführt (z. B. Trainer-assistent, Anfängerschwimmausbilder, C-Trainer, Ausbildungsassistent Schwimmen, Ausbilder Schwimmen, Lehrscheininhaber DLRG).
  4. Bei der Durchführung von Schwimmkursen werden die Maßgaben der jeweils gültigen CoronaVO sowie der CoronaVO Bäder und Saunen eingehalten.
  5. Die Schwimmkurse finden im Zeitraum vom 28. Juni 2021 bis zum 31. März 2022 statt (Durchführungszeitraum). Der Beginn muss vor dem 31.12.2021 liegen.

 

Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist auf dem Antragsformular zu bestätigen. Schwimmkurse, mit denen bereits vor der Förderzusage begonnen wurde, können nicht bezuschusst werden. Die Erfüllung der Förderkriterien ist nach Abschluss der Maßnahme gegenüber der ARGE zu bestätigen (Verwendungsnachweis). Ein entsprechender Vordruck steht auf dem Portal der ARGE als Download zur Verfügung.